Wie für Lebensmittel (native Kost) doch geworben werden darf
Erstellt von r.ehlers am Sonntag 4. Oktober 2015
Ist Ihnen schon aufgefallen, dass die laszive Almased-Frau nicht mehr vor den Abendnachrichten zum Gitarrenklang im Bikini über Ihren Bildschirm hüpft? Da scheint doch jemand auch gegenüber den hohlen Versprechungen von Almased, dass der Verzehr dieser simplen Nahrung eine Abnehmwirkung hätte, das Lebensmittelgesetz anwenden zu wollen! Ohne Druck von oben würde solch ein Unternehmen m.E. jedenfalls nicht diese sexistische Werbung aufgegeben haben, die ganz zweifellos sein größter Gewinnbringer war. Bei der Bekämpfung der frechen eindeutig unerlaubten gesundheitlichen und physiologischen Wirkaussagen dieses angeblichen Abnehmprodukts sind die zuständigen Behörden in Bayern – einschließlich der Staatsanwaltschaft – allerdings noch nicht weit gekommen. Ich verzichte darauf, da ins Detail zu gehen, weil mich schon die bloße Beschäftigung mit diesem Thema anzuwidern beginnt.
-aus der Almased-Werbung!
Andere Hersteller und Vertreiber von Lebensmitteln haben nach der Verschärfung des Lebensmittelrechts durch die Europäischen Health Claims Verordnung die Gewalt des Staates allerdings ganz anderes erlebt, wenn behördlich geurteilt wurde, dass sie mit Wirkungen ihrer Produkte warben, die nicht wissenschaftlich gesichert seien und nicht von der europäischen Kontrollbehörde EFSA in Parma, Italien, ausdrücklich genehmigt worden waren. Außer bei einigen „Großen“, bei denen man gern ein Auge zudrückt, leidet die ganze Branche der besonderen Lebensmittel (einschließlich der Nahrungsergänzungsmittel) unter dem praktisch totalen Verbot sinnvoller Werbung.
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