Richtig Essen

GfE- Gesellschaft für richtiges Essen und Lebensgestaltung e.V.

Archiv für April, 2020

Corona: Zurück zur Normalität

Erstellt von r.ehlers am 10. April 2020

Leider hat die Regierung in Berlin es in diesen Tagen versäumt, die ersten Schritte zur Rückkehr zu einem an das Leben mit dem Corona-Virus angpassten normalen sozialen Leben zu gehen.

Schon mal gut, dass niemand in Europa (und in den USA) daran gedacht hat, die in Asien häufige Methode der Besprühung aller Straßen, Plätze und sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen mit Desinfektionsmittteln nachzumachen. Die Chance, sich durch eine Schmierübertragung an diesem Virus anzustecken geht bekanntlich gegen Null. Noch wird allerdings offiziell die Regel des gründlichen Händewaschens hoch gehalten – da das aber praktisch nichts kostet und da man ohnehin sehen soll, über die Hände und das Gesicht Schmutz in den Körper einzutragen, kann man diese Regel ruhig bestehen lassen.

Dass – entgegen der Meinung von Söder aus Bayern – nicht endlich der Einsatz von Mund- und Gesichtsschutz überall da, wo Menschen keinen ausreichenden 2-Meter-Kontakt-Abstand zueinander einhalten können (z.B. in allen Geschäften), ist völlig unverständlich. Das Halten von Distanz zueinander, damit das Virus nicht durch Tröpfcheninfektion übertragen wird, ist doch die eine bedeutende Maßnahme, die für ein erstes Abflachen der Ansteckungskurve geführt hat!

Sehr schade ist, dass die Regierung uns gerade über die langen Osterfeiertage – und dass noch bei dem jetzigen tollen Wetter- die Freude am Ausgang unnötig vermiest.Folgendes könnte von jetzt auf gleich geändert werden (und muss es ohnehin sehr bald):

1. Die pauschale Schließung aller Geschäfte, Restaurants und Hotels muss beendet werden, natürlich unter Wahrung der sozialen Distanz.

2. Das Schließen von Parks und von Ausflugszielen muss aufgehoben werden, auch das Ausruhen auf Parkbänken. Es bringt doch nichts Gutes, die Menschen davon abzuhalten, sich ander frischen Luft in den Urlaubsgebieten aufzuhalten.

3. Von Beginn an absurd und unverhältnismäßig war und ist das Verbot, seine eigene Zweitwohnung zu betreten. Bilder wie die in Meck-Pomm, wo die Polizei die Eigentümer von Ferienwohnungen an der Ostseeküste nicht in das Land hineinfahren ließ, darf es nicht mehr geben.

Die Corona-Krise sollte den gewählten Politkern in Bund und Ländern Anlass geben, endlich die Aufgaben von Bund und Ländern klüger zu verteilen. Der Föderalismus hat seinen Sinn in der Wahrung von historsich entstandenen und auch heute noch validen Eigenheiten in den Ländern. Das entspricht dem Verfassungsgrundsatz der Subsidiarität. Im Übrigen aber ist es falsch auf die überall gleichen Fragen in Deutschland  regionale Sonderregeln einzuführen.

Effektiv nur 0,37 % Coronatote in Gangelt

Schließlich die große Überraschung: In der ersten „heißen“ Coronazone von Deutschland, der Gemeine Gangelt im Kreis Heinsberg waren die Ansteckungen sehr viel häufiger als bisher von Spahn, der Rgeierung, den Landesfürsten, des Robert-Koch-Instiituts und „ihres“ Obervirologen Professor Drosten hochgerechnet worden waren. Professor Streeck aus Bonn und seine Kollegen haben als einzige vor Ort nachgefasst und nachgemessen. Die erste Überraschung ist die, dass sie in keiner der Hunderte von eingehend geprüften Haushalte irgendwo Corona-Viren gefunden haben. Sie stellten aber fest, dass sehr viel mehr Befragte als bisher angenommen mit dem Virus infiziert waren. Darauf gekommen sind sie, weil  fast alle Befragten, auch wenn sie meist keine der übrigen bekannten Symptome wie Husten, Fieber und Gliederschmerzen hatten, über einen gut zwei Tage andauernden Verlust des Gesfchmacks- und Geruchssinnes klagten. Die Bonner Forscher haben damit ein neues untrügliches Symptom der Erkranung entdeckt. Eine Frau, eine Krankenschwester, kriegte z.B. nicht mal den typischen starken Geruch der Ausscheidungen in den Babywindeln mit. Da mit diesem Kriterium die Zahl der Infizierten deutlich höher anzusetzen ist, erweist sich am Ende, dass das Virus nicht einmal ein halbes Prozent der Infizierten getötet hat.

 

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Corona – Ungereimtheiten

Erstellt von r.ehlers am 4. April 2020

 

Die „Verpflichtenden Leitlinien für das Zusammenleben“ der Bundesregierung, die erst für 14 Tage geltenm sollten, aber verlängert wurden, sind mit so heißer Nadel gestrickt, dass ihre Geltung in vielen Fällen unklar ist. Wo sind denn da die vielen Juristen, die in den Ministerien beschäftigt sind?

Ich beschränke mich hier auf die Regeln 3 – 5:

  • Drittens. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Viertens. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiterhin möglich.
  • Fünftens. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Im öffenlichen Raum, also im Freien und in allgemein zugänglichen Gebäuden dürfen nur 2 Leute beisammen sein, es sei denn es sind Angehörige, die unter ein- und derselben Wohnanschrift leben. Kinder mit eigener Wohnanschrift (z.B. Studenten, Internat) dürfen sich also nicht mit einem Elternteil im Park treffen, auch nicht bei Einhaltung eines großen Abstandes. Kein Wunder, dass diese Regel praktisch nicht befolgt wird, wenn Eltern vom Garten eines Pflegeheims mit ihren Kindern über den Zaun sprechen!

„Selbstverständlich“ sind  Wege zur Arbeit, zum Einkaufen, Individualsport und Bewegung an der frischen Luft sowie „andere notwendige Tätigkeiten“ (Gartenarbeit?) nicht verboten, offenbar aber Spazierwege durch die Stadt oder zu sehenswürdigen Orten. Die amtliche Formulierung lässt wenig Zweifel, dass bei ihrer Fassung kein erfahrener Rechtsanwender beteiligt war. Vorgelesen hat diese Leitlinien unsere Frau Bundekanzlerin, von der man weiß, dass sie rechtstechnische Besonderheiten nicht kennt (wie vielleicht auch viele Virologen).

In Wohnungen sowie privaten Einrichtungen dürfen Menschen keine Gruppen bilden, die irgendetwas feiern (z.B. vom Geburtstag bis zur Kaffeeklatsch nach der Beerdigung). Aus der Erwähnung der „Angehörigen des eigenen Hausstands in der Regel Nummer 3 ist zu schließen, dass für sie ein solches Feiern auch innerhalb der Wohnungen nicht verboten ist. Schachpartner sollen sich aber wohl nicht in ihren Wohnungen besuchen dürfen, auch nicht Skatbrüder. Ohne Frage soll man bestimmt keine gemeinsamen Gesangs- und Tanzveranstaltungen abhalten.

Erinnert Sie das alles nicht an den Eifer und die Kirchenzucht des Reformators Johannes Calvin?

 

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Jetzt Corona gezielter bekämpfen!

Erstellt von r.ehlers am 2. April 2020

Welchen Sinn macht es, im Zeichen von Corona die industrielle Produktion lahmzulegen, Hotels und Restarants zu schließen und Friseuren und Fuß- und Nagelpflegern die Arbeit zu verbieten?

Wenn Sie darüber nachdenken, erkennen Sie, dass die Frage rhetorisch ist. Es macht nämlich keinen Sinn, wenn es keiner großen Mühe bedarf, bei diesen Aktivitäten sicherzustellen, dass keine Tröpcheninfektion stattfinden kann.

Ein kleines Restaurant ohne gute Entlüftung ist kein sicherer Ort, weil sich dort Schwqaden menschlicher Ausdünstungen sammeln können. Aber warum sollen Menschen, die im guten Abstand voneinander im Gartenrestaurant sitzen, nicht bedient werden? Ein Friseur kann seine Arbeit ohne Gefahr für sich und seine Kunden tun, wenn er eine professionelle Maske und einenkompletten Gesichtsschutz trägt. Wenn die Kosten für diesen Schutz auf das Honorar des Friseurs aufgeschlagen wird, ist das angemessen.

Die Kampagne, ja nicht unnötig das Haus zu verlassen -Ausgangssperre- , ist typisch für die bisher geltenden pauschalen Verbote, die eines realen Sinns entbehren. Warum sollen Menschen, die sich nicht zu nahe kommen, nicht im Park spazieren gehen oder in den Schaufenstern die Auslsgen der Geschäfte ansehen? Warum müssen alle Museen und Tierparks geschlossen werden? Und schließlich: Warum sollen die Autobauer ihre Produktion einstellen, wenn sie die Bänder so einstellen, dass sich die menschlichen Mitarbeiter körperlich nicht mehr so nahe kommen wie bisher?

Wir müssen jetzt weg von den pauschalen Verboten zu jedermann veerständlichen individuellen Regelungen. Vielleicht wäre das zu Beginn der Katastrophe von den Entscheidern noch etwas zuviel verlangt gewesen. Nach den in den letzten Wochen gemachten Erfahrungen in allen Teilen der Welt wird es Zeit, den Kampf gegen das Virus differenzierter anzugehen.

 

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Coronabekämpfung kritisch gesehen

Erstellt von r.ehlers am 1. April 2020

Soviel ist sicher: Wenn wir das neue Coronavirus nicht konsequent bekämpfen, riskieren wir, dass die Zahl der Infizierten durch die Decke geht und es nicht zu schaffen ist, die dann anteilig große Zahl der schwer Lungengeschädigten vor einem schmerzvollen Tod zu bewahren. Es bleibt daher keine Wahl, als dass wir alle jede persönliche Begegnung mit anderen Menschen vermeiden, bei der es zur Übertragung der Viren kommen kann.

Tut die Regierung genug?

Als Erstes fragt sich, ob die Politik in Deutschland mit Unterstützung des Virologen Drosten von der Berliner Charité wirklich genug zur Abwehr tut. Niemand bezweifelt, dass die Kampagne, voneinander Distanz, also Abstand zu halten, goldrichtig ist. Nur so lässt sich die Übertragung der Viren durch Niesen, Schneuzen oder eine „feuchte Aussprache“ halbwegs zuverlässig  verhindern.  Tatsächlich reicht die Tröpfchenwolke bei einem heftigen Nieser sogar weiter als 3 Meter, nur ist es unrealistisch einen so großen Abstand zu fordern, weil dann in vielen Sitautionen nicht mal mehr ein Gespräch möglich wäre. Ergänzend ist ein Schutz vor Mund und Nase, von der die offizielle deutsche Politik bisher nichts wissen will, eine durchaus wertvolle Hilfe, worauf auch der Virologe Kekulé hingewiesen hat. Was den Mund- und Gesichtsschutz anbelangt, sind uns ohnehin seit eh und je die Asiaten weit voraus, neuerdings auch die Österreicher, die das Tragen eines solchen Schutzes in der Öffentlichkeit vorschreiben, wenn man nicht gerade an einem menschenleeren Ort verweilt.

Ein Ort, in den unsere Regierung gar nicht hineinregiert, ist die Familie. Recht hat sie, dass sie dort keineAbstandsregelung vorschreibt. Warum auch sollten Mann und Frau, Kinder und andere enge Verwandte und auch gute Freunde, sich nicht zur Begrüßung umarmen, über den Kopf streicheln und sich auf die Schulter klopfen? So wird das Virus nicht übertragen. Wie der Virologe Streeck ermittelt hat, spricht alles dafür, dass das Virus nicht durch eine Schmierinfektion übertragen wird. Warum aber der Schutz vor der Tröpfcheninfektion in den Familien nicht angekommen ist, ist nicht zu verstehen. In Asien tragen alle Familienangehörigen auch zuhause einen Mundschutz. Womöglich ist dies der Grund für die Eindämmung des Virus in Südkorea. Dass in europäischen Familien das Virus ungeschtzt weitergegenben wird, ist m.E. der Grund für die besondere Betroffenheit Italiens und Spaniens, wo das enge Zusammenleben in der Großfamilie noch die Regel ist.

Die Frage, ob die Regierung genug gegen die Epidemie tut, ist im Ergebnis dahingehend zu beantworten, dass zu den bisherigen Maßnahmen endlich der Mundschutz für alle Pflicht sein muss, die anderen Menschen näher als 2 Meter kommen und dass die Information der Bevölkerung angesichts der Besonderheiten des Lebens in der Familie geändert werden muss.

Tut die Regierung zuviel?

Viel zu viel tut die Regierung mit ihrem fast totalen Shutdown des Großteils der Arbeitswelt und des öffentlichen Lebens, ganz einfach deswegen, weil diese Maßnahmen über die die konsequenten Kontaktregeln hinaus nichts zur Verringerung der Ansteckung tun. Dass sie der Wirtschaft schaden, ist nicht der wichtigste Grund, weil der Erhalt des Lebens nicht gegen wirtschaftliche Vorteile aufgerechnet werden darf. Nur weil diese Zwangsmaßnahmen aber nichts bringen ist es legitim darauf hinzuweisen, dass sie die Bevölkerung verarmen lassen und vielleicht noch zum Aufruhr führen.

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