Richtig Essen

GfE- Gesellschaft für richtiges Essen und Lebensgestaltung e.V.

Gesundheitliche Hilfen rechtlich erschwert

Erstellt von r.ehlers am Sonntag 3. August 2014

Wie nennt man das, wenn einer dem anderen

  • im Falle wirklicher Not
  • die mögliche Hilfe verweigert?

Ähnlich ist die Lage, wenn einer dem anderen verschweigt, wie ihm möglicherweise geholfen werden kann und wenn die,  die möglicherweise helfen können, daran gehindert werden, mit den Hilfesuchenden über die Möglichkeiten auch nur zu reden.

Man nennt das unterlassene Hilfeleistung, die in unseren Strafrecht als kriminelles Vergehen geahndet wird. Aber wie ist es, wenn die Rechtsordnung selbst ein System von Vorschriften errichtet, das genau so etwas bewirkt?!

Sie meinen, so was tut doch kein Staat? Und ob! Aber er beruft sich auf Gründe des Allgemeinwohls. Er erklärt, dass er die Information über mögliche Hilfen durch die  richtige Nutzung unserer Lebensmittel nur zulassen könne, wenn es auch wissenschaftlich nachgewiesen sei, dass die Hilfen gesichert sind. Nun ist es aber – anders als bei Arzneimitteln – von je her nicht üblich, den genauen Wegen der Nahrung im Körper gründlich nachzugehen,

s. dazu http://www.essenspausen.com/viel-anspruch-wenig-wissen-ueber-wirkung-von-lebensmitteln/#more-2790).

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Native Kost als Ersatzmahlzeit? Nur anders und natürlicher.

Erstellt von r.ehlers am Freitag 1. August 2014

Von: …@gmx.de]
Gesendet: Freitag, 1. August 2014 14:16
An: Rolf Ehlers
Betreff: Aminas als Ersatz für eine Mahlzeit

Hallo und guten Tag,

ich habe Aminas vor einigen Jahren mal als Nahrungsergänzung genommen.

Ich esse überwiegend vegan und vegetarisch, habe leider nur das Problem, dass ich es oft nicht schaffe zu kochen und dann zu spät, zu schnell oder fastfood o.ä. esse.

Jetzt bin auf der suche nach einem gesunden Powershake mit dem ich eine Mahlzeit ersetzen kann ? Es gibt ja Produkte wie z.B. Almased die man als Ersatz für eine Mahlzeit nutzen kann…. nur dass ich mir einen veganen, sojafreien Bioshake wünsche, der alle Nährstoffe hat.

Wäre Aminas das Richtige für mich ?

Wenn ja, muss es immer auf nüchternen Magen sein, könnte ich auch meine Mittagsmahlzeit durch Aminas ersetzen ?

Vielen Dank und viele Grüsse

 

Meine Antwort:

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Roemheldsyndrom: quälender Gasdruck

Erstellt von r.ehlers am Freitag 1. August 2014

Sehr geehrter Herr Ehlers,

seit 2008 nehme ich, mit Unterbrechungen, Aminas.  Depressive Verstimmungen verschwinden bei mir innerhalb von 3 Tagen. Auch benötige ich in aller Regel nicht soviel Schlaf. Nun leide ich seit geraumer Zeit an dem sogenannten Roemheldsyndrom.

Da Sie sich ja sehr gut mit Ernährung auskennen, können Sie mir Tipps geben in Bezug auf die Ernährung?

Wenn ich morgens (7.30 Uhr) meinen Löffel Aminas auf leeren Magen mit Wasser zu mir nehme, ist zunächst alles ok. Mein Frühstück besteht meist aus zwei Dinkelbrötchen um ca. 10 Uhr. In der Zwischenzeit kann es passieren, dass sich „Roemheld“ meldet, starkes Aufstoßen (trocken), Erschöpfung, innere Unruhe, hoher Puls. Dies ändert sich wenn ich Pech habe, auch den ganzen Tag über nicht.

Meine Heilpraktikerin empfahl mir, auf Rohkost ganz zu verzichten, ebenfalls auf Kohlenhydrate.

Viele Grüße

..

Meine Antwort:

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Mahlen zerstört die Inhaltsstoffe nicht.

Erstellt von r.ehlers am Mittwoch 30. Juli 2014

http://myveganworld.de/23/07/2010/dr-brian-clement-spricht-ueber-saft-statt-smoothies-christian-ergaenzt-um-die-oel-und-mandelmusfrage/

Auf der vorgenannten Website stellt der Veganer Christian Härtelt ein Video des amerikanischen Rohkost-Guris Dr. Brian Clement vor, in dem dieser erklärt, man solle Fruchtsäfte trinken und keine Smoothies essen. Der Autor erklärt selbst erhebliche Vorbehalte gegenüber der lockeren Behauptung Clements, dass durch die Vermahlung von Rohkost im Mixer (Blender) 85 bis 92 % der Nährwerte der rohen Lebensmittel zerstört würden.  Diese Zahlen sind an den Haaren herbeigezogen!

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Erlaubte Hinweise zur Prävention von Krankheiten

Erstellt von r.ehlers am Mittwoch 30. Juli 2014

Die in den Wissenschaften verwendeten Begriffe von Gesundheit und Krankheit werden auch im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet. Soweit soweit der  Gesetzgber nicht zu erkennen gibt, dass er andere Kriterien gelten lassen will, sind dies auch die Begriffe, mit denen unser Rechtssystem zu arbeiten hat.

-almystery.de-

Der Gesetzgeber hat indes im Lebensmittelrecht, um das es mir hier geht, ganz deutlich gemacht, dass er sich dem von ihm vorgefundenen Verständnis von Gesundheit und Krankheit anschließt.

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Werbung für die Essweise, nicht für Produkte

Erstellt von r.ehlers am Dienstag 29. Juli 2014

Stellen Sie sich vor, ein Milchbauer erklärt durch einen Aushang in seinem Hofladen, dass es nach seiner Meinung gut für die Gesundheit ist,  vor dem Schlafengehen ein Glas Milch mit Honig (sMilch seiner oder anderer Kühe ) zu trinken?

Darf der das?

Und wie ist es mit den Herstellern und den Anbietern nativer Kost, Aminas Vitalkost oder auch seiner diversen Nachahmer, wenn sie -im Internet-  gar nicht besonders den Reichtum an Inhaltsstoffen in ihrer Pflanzenmischung oder eine spezifische Wirkung gerqade dieser Stoffe bewerben, sondern  nur erklären, dass es nach ihrer Meinung  für die Gesundheit von Vorteil ist, ohne Rücksicht auf das ausgewählte Lebensmittel  rohe fein gemahlene Pflanzennahrung in kleiner Menge und begleitet von Flüssigkeit auf leeren Magen zu konsumieren?

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Zurück zur Natur!

Erstellt von r.ehlers am Dienstag 29. Juli 2014

 

Niemand kann übersehen, dass wir im Umgang mit unserer Nahrung etwas falsch machen. Mir liegt daran aufzuzeigen, dass wir diesen oder diese Fehler schon durch eine durch einen kleinen Schritt zurück zur Natur korrigieren können – und zwar allein durch eine kleine Umstellung in der Essweise.

-de.wikipedia.org-

Jean-Jacques Rousseau – Pastellvon Maurice de La Tour, 1753

Signatur

Mit unserer Gesundheit geht es laufend bergab.

Den Jüngeren unter uns wird es gar nicht bewusst sein, dass es einen genau bestimmten Zeitpunkt gibt, ab dem sich trotz aller Erfolge der Medizin die allgemeine Gesundheit in unserer Gesellschaft dramatisch laufend verschlechtert hat.

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Trockenhefe vor dem Alkoholgenuss

Erstellt von r.ehlers am Samstag 26. Juli 2014

In der Ausgabe vom 24.4.2014 berichtete das amerikanische Magazin Esquire über einen Trick, wie man angeblichohne große Folgen  reichlich Alkohol trinken kann:

http://www.esquire.com/blogs/food-for-men/how-not-to-get-drunk

Ich trinke jetzt schon seit Jahren bewusst keinen Alkohol und werde damit auch nicht wieder anfangen, um die These zu testen, ob 1  Teelöffel Trockenhefe („yeast“) vor jedem Bier tatsächlich den Alkohol neutralisiert. Aber ich habe mal „2 + 2 zusammengerechnet“ und habe festgestellt, dass an der Geschichte wirklich „was dran“ ist.

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Viel Anspruch, wenig Wissen über Wirkung von Lebensmitteln

Erstellt von r.ehlers am Samstag 26. Juli 2014

Im letzten Beitrag auf diesen Seiten habe ich rechtlich Stellung genommen zu der Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 17.7.2014 (13 B 333/14), mit dem dieses entschieden hat, dass mögliche Wirkungen von Lebenmitteln in der geschäftlichen Werbung grundsätzlich mit keinem Wort erwähnt werden dürfen, selbst wenn ganz eindeutig gesagt wird, dass  der Enitritt der Wirkungen nicht wisenschaftlich sichergestellt ist:

http://www.essenspausen.com/doch-der-maulkorb-fuer-die-lebensmittelwerbung/

-forum-haustiere.de-

Hier will ich einmal aufzeigen, wie durch solch einen scheinbar kleinen Schlenker nacheinander die ganze Werbelandschaft, die Information über aussichtsreiche Wege zur Prävention gesundheitlicher Störungen bis hin zur Therapie von Krankheiten und damit das ganze Gesundheitswesen beeinträchtigt wird und letztlich schwere Schäden für die ganze Gesellschaft entstehen.

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Doch der Maulkorb für die Lebensmittelwerbung

Erstellt von r.ehlers am Dienstag 22. Juli 2014

-de.wikipedia.org-

Oberverwaltungsgericht Münster

Noch am 15.12.2011 ließ der berichterstattende Richter Schulte-Steinberg vom 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster im Verfahren 13 B 1278/11 das zuständige Verbraucherschutzamt in Mettmann wissen, dass es im Vorgehen gegen die Aminas GmbH nicht berücksichtigt hatte, dass diese

„den (angeblichen) Wirkzusammenhang zwischen der Einnahme der Aminas Vitalkost und der Bildung von körpereigenem Serotonin nicht als erwiesene Tatsache, sondern … als Hypothese darstellt. Bei dieser Sachlage wäre eine eingehende rechtliche Prüfung in der Verfügung geboten gewesen, ob der Tatbestand des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LFGB erfüllt ist.“

Derselbe 13. Senat dieses höchsten Verwaltungsgerichts im großen Bundesland Nordrhein-Westfalen hat nun in einem 18-seitigen Beschluss durch seine drei hauptamtlichen Richterinnen Schildwächter, Dr. Dahme und Dr. Unkel  erklärt, dass das Gericht sich das nunmehr ganz anders überlegt hat. Wörtlich sagt das Gericht zum Begriff der gesundheitsbezogenen Angaben:

„Der Einwand …,darunter  seien nur definitive Behauptungen namentlich benannter, angeblich gesundheitsfördernder Wirkungen, nicht hingegen bloße Meinungen und Hypothesen zu verstehen, greift nicht durch. Er findet bereits im Wortlaut des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VO(EG) 1924/2006 [Anm: das ist die sog. Health Claims Verordnung!], der bezüglich des Begriffs der „Angabe“ an die in Art. 2 Nr.1 (dieser VO) anknüpft, keine Stütze. Danach ist eine „Angabe“ jede Aussage oder Darstellung, die nach dem Gemeinschaftsrecht oder den nationalen Vorschriften nicht obligatorisch ist [also nur die besonderen Wirkungen betrifft], einschließlich Darstellungen durch Bilder, graphische Elemete oder Symbole in jeder Form, und mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt. Unter Aussage ist jede schriftliche oder mündliche Mitteilung zu verstehen. Mit der Verwendung der Begriffe „Aussage oder Darstellung“ will der Gesetzgeber im weitesten Sinne alle in der Etikettierung oder Bewerbung von Lebensmitteln aufscheinenden Elemente erfassen. „

Wie exakt ist denn das: alle „in der Etikettierungoder Bewerbung aufscheinenden Elemente“ ? Dazu würde ja jegliche und noch so einschränkede Erwähnung möglicher Wirkungen gehören!

 

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