Erstellt von r.ehlers am 1. August 2014
Von: …@gmx.de]
Gesendet: Freitag, 1. August 2014 14:16
An: Rolf Ehlers
Betreff: Aminas als Ersatz für eine Mahlzeit
Hallo und guten Tag,
ich habe Aminas vor einigen Jahren mal als Nahrungsergänzung genommen.
Ich esse überwiegend vegan und vegetarisch, habe leider nur das Problem, dass ich es oft nicht schaffe zu kochen und dann zu spät, zu schnell oder fastfood o.ä. esse.
Jetzt bin auf der suche nach einem gesunden Powershake mit dem ich eine Mahlzeit ersetzen kann ? Es gibt ja Produkte wie z.B. Almased die man als Ersatz für eine Mahlzeit nutzen kann…. nur dass ich mir einen veganen, sojafreien Bioshake wünsche, der alle Nährstoffe hat.
Wäre Aminas das Richtige für mich ?
Wenn ja, muss es immer auf nüchternen Magen sein, könnte ich auch meine Mittagsmahlzeit durch Aminas ersetzen ?
Vielen Dank und viele Grüsse
…
Meine Antwort:
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Erstellt von r.ehlers am 1. August 2014
Sehr geehrter Herr Ehlers,
seit 2008 nehme ich, mit Unterbrechungen, Aminas. Depressive Verstimmungen verschwinden bei mir innerhalb von 3 Tagen. Auch benötige ich in aller Regel nicht soviel Schlaf. Nun leide ich seit geraumer Zeit an dem sogenannten Roemheldsyndrom.
Da Sie sich ja sehr gut mit Ernährung auskennen, können Sie mir Tipps geben in Bezug auf die Ernährung?
Wenn ich morgens (7.30 Uhr) meinen Löffel Aminas auf leeren Magen mit Wasser zu mir nehme, ist zunächst alles ok. Mein Frühstück besteht meist aus zwei Dinkelbrötchen um ca. 10 Uhr. In der Zwischenzeit kann es passieren, dass sich „Roemheld“ meldet, starkes Aufstoßen (trocken), Erschöpfung, innere Unruhe, hoher Puls. Dies ändert sich wenn ich Pech habe, auch den ganzen Tag über nicht.
Meine Heilpraktikerin empfahl mir, auf Rohkost ganz zu verzichten, ebenfalls auf Kohlenhydrate.
Viele Grüße
..
Meine Antwort:
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Erstellt von r.ehlers am 30. Juli 2014

http://myveganworld.de/23/07/2010/dr-brian-clement-spricht-ueber-saft-statt-smoothies-christian-ergaenzt-um-die-oel-und-mandelmusfrage/
Auf der vorgenannten Website stellt der Veganer Christian Härtelt ein Video des amerikanischen Rohkost-Guris Dr. Brian Clement vor, in dem dieser erklärt, man solle Fruchtsäfte trinken und keine Smoothies essen. Der Autor erklärt selbst erhebliche Vorbehalte gegenüber der lockeren Behauptung Clements, dass durch die Vermahlung von Rohkost im Mixer (Blender) 85 bis 92 % der Nährwerte der rohen Lebensmittel zerstört würden. Diese Zahlen sind an den Haaren herbeigezogen!
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Erstellt von r.ehlers am 30. Juli 2014
Die in den Wissenschaften verwendeten Begriffe von Gesundheit und Krankheit werden auch im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet. Soweit soweit der Gesetzgber nicht zu erkennen gibt, dass er andere Kriterien gelten lassen will, sind dies auch die Begriffe, mit denen unser Rechtssystem zu arbeiten hat.
-almystery.de-
Der Gesetzgeber hat indes im Lebensmittelrecht, um das es mir hier geht, ganz deutlich gemacht, dass er sich dem von ihm vorgefundenen Verständnis von Gesundheit und Krankheit anschließt.
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Erstellt von r.ehlers am 29. Juli 2014
Stellen Sie sich vor, ein Milchbauer erklärt durch einen Aushang in seinem Hofladen, dass es nach seiner Meinung gut für die Gesundheit ist, vor dem Schlafengehen ein Glas Milch mit Honig (sMilch seiner oder anderer Kühe ) zu trinken?
Darf der das?
Und wie ist es mit den Herstellern und den Anbietern nativer Kost, Aminas Vitalkost oder auch seiner diversen Nachahmer, wenn sie -im Internet- gar nicht besonders den Reichtum an Inhaltsstoffen in ihrer Pflanzenmischung oder eine spezifische Wirkung gerqade dieser Stoffe bewerben, sondern nur erklären, dass es nach ihrer Meinung für die Gesundheit von Vorteil ist, ohne Rücksicht auf das ausgewählte Lebensmittel rohe fein gemahlene Pflanzennahrung in kleiner Menge und begleitet von Flüssigkeit auf leeren Magen zu konsumieren?
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Erstellt von r.ehlers am 29. Juli 2014
Niemand kann übersehen, dass wir im Umgang mit unserer Nahrung etwas falsch machen. Mir liegt daran aufzuzeigen, dass wir diesen oder diese Fehler schon durch eine durch einen kleinen Schritt zurück zur Natur korrigieren können – und zwar allein durch eine kleine Umstellung in der Essweise.
-de.wikipedia.org-
Jean-Jacques Rousseau – Pastellvon Maurice de La Tour, 1753
Mit unserer Gesundheit geht es laufend bergab.
Den Jüngeren unter uns wird es gar nicht bewusst sein, dass es einen genau bestimmten Zeitpunkt gibt, ab dem sich trotz aller Erfolge der Medizin die allgemeine Gesundheit in unserer Gesellschaft dramatisch laufend verschlechtert hat.
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Erstellt von r.ehlers am 26. Juli 2014

In der Ausgabe vom 24.4.2014 berichtete das amerikanische Magazin Esquire über einen Trick, wie man angeblichohne große Folgen reichlich Alkohol trinken kann:
http://www.esquire.com/blogs/food-for-men/how-not-to-get-drunk
Ich trinke jetzt schon seit Jahren bewusst keinen Alkohol und werde damit auch nicht wieder anfangen, um die These zu testen, ob 1 Teelöffel Trockenhefe („yeast“) vor jedem Bier tatsächlich den Alkohol neutralisiert. Aber ich habe mal „2 + 2 zusammengerechnet“ und habe festgestellt, dass an der Geschichte wirklich „was dran“ ist.
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Erstellt von r.ehlers am 26. Juli 2014
Im letzten Beitrag auf diesen Seiten habe ich rechtlich Stellung genommen zu der Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 17.7.2014 (13 B 333/14), mit dem dieses entschieden hat, dass mögliche Wirkungen von Lebenmitteln in der geschäftlichen Werbung grundsätzlich mit keinem Wort erwähnt werden dürfen, selbst wenn ganz eindeutig gesagt wird, dass der Enitritt der Wirkungen nicht wisenschaftlich sichergestellt ist:
http://www.essenspausen.com/doch-der-maulkorb-fuer-die-lebensmittelwerbung/
-forum-haustiere.de-
Hier will ich einmal aufzeigen, wie durch solch einen scheinbar kleinen Schlenker nacheinander die ganze Werbelandschaft, die Information über aussichtsreiche Wege zur Prävention gesundheitlicher Störungen bis hin zur Therapie von Krankheiten und damit das ganze Gesundheitswesen beeinträchtigt wird und letztlich schwere Schäden für die ganze Gesellschaft entstehen.
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Erstellt von r.ehlers am 22. Juli 2014
-de.wikipedia.org-
Oberverwaltungsgericht Münster
Noch am 15.12.2011 ließ der berichterstattende Richter Schulte-Steinberg vom 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster im Verfahren 13 B 1278/11 das zuständige Verbraucherschutzamt in Mettmann wissen, dass es im Vorgehen gegen die Aminas GmbH nicht berücksichtigt hatte, dass diese
„den (angeblichen) Wirkzusammenhang zwischen der Einnahme der Aminas Vitalkost und der Bildung von körpereigenem Serotonin nicht als erwiesene Tatsache, sondern … als Hypothese darstellt. Bei dieser Sachlage wäre eine eingehende rechtliche Prüfung in der Verfügung geboten gewesen, ob der Tatbestand des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LFGB erfüllt ist.“
Derselbe 13. Senat dieses höchsten Verwaltungsgerichts im großen Bundesland Nordrhein-Westfalen hat nun in einem 18-seitigen Beschluss durch seine drei hauptamtlichen Richterinnen Schildwächter, Dr. Dahme und Dr. Unkel erklärt, dass das Gericht sich das nunmehr ganz anders überlegt hat. Wörtlich sagt das Gericht zum Begriff der gesundheitsbezogenen Angaben:
„Der Einwand …,darunter seien nur definitive Behauptungen namentlich benannter, angeblich gesundheitsfördernder Wirkungen, nicht hingegen bloße Meinungen und Hypothesen zu verstehen, greift nicht durch. Er findet bereits im Wortlaut des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VO(EG) 1924/2006 [Anm: das ist die sog. Health Claims Verordnung!], der bezüglich des Begriffs der „Angabe“ an die in Art. 2 Nr.1 (dieser VO) anknüpft, keine Stütze. Danach ist eine „Angabe“ jede Aussage oder Darstellung, die nach dem Gemeinschaftsrecht oder den nationalen Vorschriften nicht obligatorisch ist [also nur die besonderen Wirkungen betrifft], einschließlich Darstellungen durch Bilder, graphische Elemete oder Symbole in jeder Form, und mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt. Unter Aussage ist jede schriftliche oder mündliche Mitteilung zu verstehen. Mit der Verwendung der Begriffe „Aussage oder Darstellung“ will der Gesetzgeber im weitesten Sinne alle in der Etikettierung oder Bewerbung von Lebensmitteln aufscheinenden Elemente erfassen. „
Wie exakt ist denn das: alle „in der Etikettierungoder Bewerbung aufscheinenden Elemente“ ? Dazu würde ja jegliche und noch so einschränkede Erwähnung möglicher Wirkungen gehören!
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Erstellt von r.ehlers am 19. Juli 2014
Im Jahre 2006 verurteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz die 20-jährige Stiefmutter eines vierjährigen Kindes wegen gefährlicher Körperveletzung zu einer auf den ersten Blick sehr bescheiden anmutenden 14-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung, obwohl sie das Kind mit einem vergifteten Pudding umgebracht hatte.
-wikipedia.de-
Kinder brauchen keine Härte, sondern Liebe und Schutz
Das Kind wollte den Pudding mit Zucker versüßen, geriet aber an den Salztopf. Das Mädchen mischte zwei Esslöffel Salz unter den Pudding. Natürlich wollte sie ihn dann nicht auslöffeln, als sie schmeckte, dass er stark versalzen war. Die Stiefmutter, die sich auch noch um einen eigenen Säugling kümmern musste, fühlte sich durch das Verhalten der Vierjährigen genervt und zwang sie gegen ihren Willen, den Pudding Löffel für Löffel ganz aufzuessen. Zwei Tage danach war das Kind tot. Niemand konnte ihm helfen.Für seinen Tod wurde die Stiefmutter nicht zur Verantwortung gezogen, weil sie mit dieser möglichen Folge ihres Tuns nicht rechnen konnte. Sie wusste eben so wie fast jedermann in unserem Land nichts von den tödlichen Gefahren der überhöhten Aufnahme von Salz.
Ganz nebenbei: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Von wegen! Als erfahrener früherer Strafverteidiger kann ich Ihnen einen heißen Tipp geben: Nichts schützt so gut vor Strafe wie grottenhafte Dummheit und Unwissenheit. Intelligenz, Klugheit und Raffinesse werden dagegen hart bestraft. Welcher Richter und welcher Staatsanwalt wollen schon über ein dummes junges Ding richten, das noch nichts vom Leben weiß!?
Tatsächlich hätte schon ein Esslöffel Salz das Kind getötet. Entscheidend für die Verträglichkeit der Menge ist das Körpergewicht. Bei Erwachsenen reichen meist 10 Esslöffel Salz über den Tag verteilt zum sicheren Tod. Aber bereits mehr als 1 Esslöffel Salz am Tag ist auch für Erwachsene gesundheitsschädlich!
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