Richtig Essen

GfE- Gesellschaft für richtiges Essen und Lebensgestaltung e.V.

Verbotene Erwähnung der Wirkungen von Lebensmitteln?

Erstellt von r.ehlers am Mittwoch 11. Juni 2014

Ich ergänze mit dem vorliegenden Beitrag an einem kleinen Punkt meinen gestrigen Artikel http://www.essenspausen.com/welche-wirkungen-erwarten-wir-von-lebensmitteln/.

Werbeversprechen:

-ubicagency.com-

Haben Sie es schon gemerkt, dass  in der Werbung für Lebensmittel, zu denen auch die Nahrungsergänzugsmittel wie Vitaminpillen und Muskelaufbaupräparate gehören, heute sehr viel weniger über gesundheits- und krankheitsbezogene Wirkungen gesagt wird als noch vor wenigen Jahren? Natürlich wurde da alle Jahre immer viel zu viel versprochen. Wie üblich waren auch viele Werbesprüche einfach nur verlogen.

Der Grund für die Neuerungen ist der, dass nach den von der EU eingeführten Regeln alle Behauptungen über die gesundheitliche Wirkung durch die Hersteller und die Vertreiber von Lebensmitteln gesetzlich komplett reglemetiert sind. Die Mittel zur Beschränkung der Behauptungen heißen „Health Claims Verordnung“ und  „Codex Alimentarieus.“

(1)  Die Brüsseler  Health Claims Verordnung ist inzwischen in allen EU-Mitgliedsländern umgesetzt. Sie verbietet bei Strafe den Anbietern jegliche Behauptung gesundheitlicher Wirkungen ihrer Produkte. Allein dadurch hat sich allerdings rechtlich nicht viel geändert, weil schon bisher solche Aussgen nur erlaubt waren, wenn sie „hinreichend wissenschaftlich gesichert“ waren. Das setzte eine weitgehende Übereinstimmung der Meinung aller  herrschenden Wissenschaftskreise voraus oder die Vorlage umfänglicher  Studien, die auch den üblichen wissenschaftlichen Standards bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln genügen würden (randomisierte Doppelblindstudien).

(2) Nach einer von der EU geführten Lebensmittelliste, hochgestochen Codex Alimentarius genannt, dürfen Wirkaussagen in Bezug auf Lebensmittel von den Anbietern heute aber nur noch dann aufgestellt werden, wenn sie sie bei der zuständigen EU-Behörde (EFSA) in Parma zur Genehmigung vorgelegt haben und sie in die Liste der erlaubten Aussagen, eben diesen Kodex, aufgenommen worden sind. Das gelingt praktisch nur sehr selten.

Wenn Ihnen der Wandel in den Aussagen der Anbieter von Lebensmitteln nicht aufgefallen sein sollte, wird das  daran liegen, dass Industrie und Handel sich vom ersten Schock, den ihnen dieser gesetzliche Maulkorb verpasst hat, etwas erholt haben.

Sie haben nämlich ihre Umwege gefunden:

 

 

(1) Der einfachste Umweg ist der, den Industrie und Handel schon lange kennen und nutzen. Auf ihren Produkten und deren Beschreibungen sagen die Anbieter anders als früher nichts mehr über mögliche Wirkungen oder beschränken sich auf alberne Anpreisungen („Red Bull verleiht Flüüügel“). Umso raffinierter bewerben angeblich unabhängige Experten, für die der Maulkorb nicht gilt, die angeblichen tollen Wirkungen.Es ist kein Problem, da einen willigen Arzt oder Journalisten zu finden, der brav das als seine Überzeugung vorträgt, was der Anbieter ihm aufgibt. Die Branche spricht von „Mietmäulern und Huren“. Schauen Sie doch bei Interesse einmal in meinen Beitrag vom 26.8.2009 in dem damals sehr aktiven Internetblog Readers Edition, in dessen Archiv erfreulicherweise auch die „alten“ Dokumente noch sichtbar sind:

http://www.readers-edition.de/2009/08/26/von-mietmaeulern-und-hurenverkommene-gesundheitswerbung/

(2) Die Not der inländischen Anbieter machen sich inzwischen spezifisch hierauf ausgerichtete Agenturen zunutze, die sich dafür bezahlen lassen, dass sie die Wirkversprechen für die Produkte der Anbieter systematisch Verteilern für die Verbreitung der Informationen wie der Presse und Verbänden vorlegen, damit diese die Allgemeinheit oder ihre Mitglieder damit versorgen.

(3) Presseorgane,nicht nur Frauenzeitungen und Fernsehprgrammblätter, verbinden geschickt redaktionelle Beiträge mit der Behauptung der gewünschten Produktwirkungen und (bezahlte) Werbeanzeigen der Anbieter, die es sich angesichts der Nähe zum redaktionellen Beitrag erlauben können, keine konkreten Wirkungen anzusprechen.

(4) Mehr denn je verlegen sich die Anbieter darauf, das für die Werbung immer wichtigere Internet so zu nutzen, dass die Verbraucherschützer und Wettbewerbshüter ihnen nicht beikommen können. Dafür verlagern sie ihren Sitz ins Ausland.Um in Deutschland nicht greibar zu sein, verzichten die ganz Cleveren von ihnen sogar auf Produktionsstellen, Kontaktadressen und Auslieferungsstellen im Inland. Dem Verbraucher ist es oft genug egal, ob die Waren von Holland oder Spanien aus beworben und geliefert werden. Ob die deutschen Behörden  da wirklich machtlos sind, bezweifle ich sehr. In der Praxis aber lassen sie die ungesetzliche Werbung und Belieferung geschehen.

-lto.de-

 

Mir schwebt eine ganz andere Realität vor, die wahrlich nicht so verlogen ist.

Warum verzichten die Anbieter von Lebensmitteln nicht wirklich ganz darauf, Produktwirkungen zu behaupten oder behaupten zu lassen, die nicht im Sinne des Gesetzes wissenschaftlich hinreichend gesichert sind – und erklären ehrlich und frei heraus, was sie dazu bringt, bestimmte gesundheitliche Wirkungen ihrer Produkte anzunehmen?! Wenn sie zumindest einen nachvollziehbaren Anlass haben, daran zu glauben, kann ihnen niemand verbieten, dies in angemessener Form auch den potenziellen Kunden mitzuteilen!

S. auch: http://www.essenspausen.com/neue-ehrliche-werbung/