Richtig Essen

GfE- Gesellschaft für richtiges Essen und Lebensgestaltung e.V.

OVG Münster: Träger des Stinkfruchtpreises

Erstellt von r.ehlers am Sonntag 30. November 2014

 

Die Preisverleihung

Am vergangenen Donnerstag, dem 28.11.2014 fand ich mich um 13.00 Uhr vor dem Eingang des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) ein.  Als Präsident der Gesellschaft für das richtige Essen (GfE) hatte ich die Mitglieder des Vereins dazu eingeladen, vor den Toren des OVG, des avisierten ersten Trägers des von uns ins Leben gerufenen Stinkfrucht- Preises, förmlich und feierlich das Placet zu dieser Entscheidung auszusprechen. Natürlich war das OVG um die Entsendung eines Vertreters gebeten worden, auch die örtliche Industrie- und Handelskammer, die Ärztekammer, die Apthekenkammer, die Apothekenverbände, die Heilpraktikerverbände und die Vertreter von Patienten-Vereinigungen und Selbsthilfegruppen hatte ich angesprochen.

Entweder hatte die Einladung nicht geklappt oder es wollte keiner kommen. Weil außer mir niemand erschien,  erklärte ich durch Niederschrift in mein Protokoll eben selbst die vorbereitete Entscheidung für gültig.

Damit ist das OVG Münster der 1. Träger des Stinkfrucht-Preises!

 

-wikipedia.org-

Durian, die Stinkfrucht aus Hinterasien, deren Blüten zum Himmel stinken

 

Das Verbot der Werbung mit Wirkungen

Damit ist es ausgemacht: Das OVG Münster hat in diesemJahr eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, die im Feld der gesunden Ernährung gründlich aufgeräumt hat.  Wenn diese Entscheidung sich in der Rechtspraxis der Verbraucherschutzbehörden und Abmahnvereine durchgesetzt hat, wird es keine irreführenden Aussagen von Herstellern und Verkäufern über die gesundheitlichen Wirkungen von Lebensmitteln zu denen auch die Nahrungsergänzungsmittel gehören – mehr geben.

Wenn das kein Grund zum Jubel ist! Wir alle werden nicht mehr gestört durch die endlose Zahl der verlogenen Angebote an Lebensmitteln, die uns z.B. vormachen, ihr Verzehr würde uns automatisch schlank machen, jeden Tag fit halten und jede Nacht gut schlafen lassen! Leider hat sich das OVG in seiner Entscheidung nicht auch mit Arzneimitteln beschäftigen müssen, die – wie z.B. Neurexan-  praktisch auch nur auf Lebensmittel setzen und solche Behauptungen ganz legal verbreiten dürfen, weil sie eine Arzneimittelzulassung haben. Wenigstens den Anbietern von Lebensmitteln hat das Gericht einen Maulkorb verpasst,

s.  http://www.essenspausen.com/doch-der-maulkorb-fuer-die-lebensmittelwerb

 

Der große Kreis der Betroffenen mit Maulkorb

Die Analyse der tollen Entscheidung, die dem OVG Münster die Ehre des 1. Stinkfrucht-Preisträgers eingetragen hat, hat gezeigt, dass sein Verbot über die Wirkungen von Lebensmitteln zu reden, nicht nur die Hersteller und die Verkäufer von Lebensmitteln, also auch Betreiber von Reformhäusern, BIO-Läden und Drogerien betrifft, sondern auch alle anderen Menschen, die eigentlich andere Dinge zu tun haben als Lebensmittel zu verkaufen.

Dazu gehören insbesondere, was weder die betroffenen Apotheker noch die angeblich zu schützende Allgemeinheit bisher realisiert haben, die studierten Pharmzeuten, die Apotheker, s.

http://www.essenspausen.com/apotheker-mit-maulkorb/.

Aber hätten Sie gedacht, dass von der Verbotsentscheidung auch die Ärzte betroffen sind, also rund 450.000 in langen Jahren umfangreich  ausgebildete Experten in allen Fragen der Gesundheit, selbst die Spezialisten unter ihnen, den Ernährungsmedizinern, Präventologen und Naturheilärzten?! Es geht ihnen gar nicht anders als ihren Kollegen von der Pharmazie. Nur sind Ärzte seltener damit befasst, Produkte zu verkaufen. Im Rahmen der Igel-Leistungen, der zusätzlichen Angebote der Ärzte an ihre Patienten, die von den Krankenkassen nicht getragen werden, sieht das aber anders aus. Und warum soll ein Arzt nicht gut haltbare Produkte bereit halten, um sie in der Praxis seinen Patienten vorzuführen, um sie gegebenenfalls  gleich, auch gegen Bezahlung, weiter zu reichen? Tatsache ist, dass Ärzte auch ohne ein solches Recht ihre Arbeit tun können. Eng wird es u.U. bei den Orthomolekularmedizinern, wenn sie lebensmittelbasierte Produkte einsetzen, die keine Arzneimittelzulassung haben.

Ähnlich ist die Situation der Heilpraktiker, bei denen allerdings die richtige Ernährung weit häufiger ein zentrales Problem bei der Erhaltung der Gesundheit ist.

 

Die Tragweite des Redeverbots

Das OVG Münster hat sich den Stinkfrucht-Preis letztlich aber dadurch redlich verdient, weil es entschieden hat, dass der Anbieter von Lebenmitteln nicht nur definitive gesundheitliche Wirkungen seiner – und auch der von anderen verkauften – Produkte bewerben darf.

Er darf nicht einmal erwähnen, dass es solche Wirkungen vielleicht geben könnte!

In den einschlägigen Gesetzen steht das zwar nicht, die drei zuständigen Richterinnen haben es aber in die Gesetze hinein gelesen, dass ein gesetzliches Verbot den Eintritt von Wirkungen zu behaupten, auch bedeute, dass man nicht einmal theoretisch darüber laut nachsinnen dürfte.

Der Nebenkelch der Stinkfrucht, der die Blüte trägt, ist im knospigen Zustand geschlossen. Den oft drei Lappen der Blüte entsteigt ein unerträglicher Gestank nach Kloake, Urin und faulen Eiern. Weil die genannte Entscheidung des OVG Münster auch so gewaltig zum Himmel stinkt, hat das Gericht auch den Stinkfruchtpreis verdient! Ein regulärer Aufenthalt ist im Dschungel nicht möglich, wenn dieser Gestank sich ausbreitet. Dementsprechend ist auch ein vernünftiger Umgang mit Lebensmitteln und ihren gesundheitlichen Wirkungen auf der ganzen Linie von der Herstellung bis zu Verkauf und zur Beratung darüber nicht möglich, wenn allen daran beteiligten Akteuren der Mund über ihre Erfahrungen mit ihren Wirkungen verboten ist.

Man mag einwenden, dass die Anbieter von Lebensmitteln ja den Beweis für die Wirkungen führen können. Sie können ja Studien anfertigen und sich von der EU-Behörde in Parma ihre Wirkaussagen genehmigen lassen. Das ist für die Nutzung von Lebensmitteln nicht nur unüblich, sondern auch meist unmöglich. Seit eh und je sammeln wir praktische Erfahrungen im Umgang mit unseren Lebensmitteln, die wir wesentlich auch  im Interesse der Erhaltung der Gesundheit einsetzen. Lebensmittel haben so umfassende und komplexe Wirkungen auf den Menschen, dass es einfach zuviel verlangt ist, ihnen komplett nachzugehen. Kaum ein Hersteller, kein Bauer auf dem Mart, kein Lebensmittelhändler, kein Apotheker, Ernährungsberater, Ernährungsmediziner oder Heilpraktiker kann einen solchen Aufwand betreiben. Und doch bilden die Lebensmittel die Grundlage für unser Leben. Und doch ist der falsche Einsatz der Lebensmittel der entscheidende Grund dafür, dass wir in unserer Gesellschaft immer mehr von chronischen Erkrankungen geplagt werden. Medikamente werden diese Probleme nicht lösen!

Die Entscheidung treibt auch drollige Blüten:

So verbietet sie dem Hersteller nativer Kost (Aminas) zu erwähnen, dass nach seiner Meinung der in einem Naturschutzgebiet im Schwarzwald gezogene Honig aus dem vorbildlich geführeten Imkereibetrieb Wolfangel  einmalig gut schmeckt und ganz gewiss über all die guten Inhaltsstoffe verfügt, die man sich von einem Spitzenhonig nur wünschen kann. Wohlgemerkt, die Werbung für diesen Honig ist danach unzulässig, obwohl die Angesprochene weder diesen noch sonst einen Honig verkauft! Wir sollten überlegen, dem 1. Stinkfruchtpreis noch ein Sternchen hinzuzufügen!

Nur des Interesses halber weise ich darauf hin, dass sich aus den stinkenden Blüten des Durian letzlich eine riesige ungemein lecker schmeckende Frucht entwickelt. Diese Frucht ist weltweit so begehrt, dass sie sehr teuer ist, jedenfalls viel zu teuer für die Anbieter von Lebensmitteln, die nicht viel verdienen können, weil sie mit den nach ihrer Erfahrung weitreichenden gesundheitlichen Wirkungen ihrer Produkte nicht werben dürfen. Um in der Allegorie zu bleiben, bleibt den Menschen, die nicht viel über die Wirkungen von Lebensmitteln hören dürfen, nur der Weg zu den Arzneimitteln. Die Früchte dieser Verlagerung des Interesses weg von den Lebenmitteln und hin zu den Medikamenten verzehren dann die Herren von „Big Pharma“ allein, in deren Interesse das ganze Theater doch zweifellos veranstaltet wird.

 

Ein Kommentar zu “OVG Münster: Träger des Stinkfruchtpreises”

  1. Richtig Essen » Blog Archiv » Glucolin 9, Syntra 5 und Aminas Vitalkost sagt:

    […] Die Wirkzusammenhänge sind aber so komplex und von so vielen äußeren Umständen beeinflussbar, dass sich das nicht studienmäßig erfassen lässt – was dazu führt, dass der Hersteller selbst über die segensreichen mentalen und körperlichen Wirkungen keinen Satz sagen darf. Ich habe den zähen Prozess der Aminas GmbH gegen die deutschen Behörden intensiv begleitet, der mit dem völlig unverständlichen Urteil des OVG Münster, s. http://www.essenspausen.com/ovg-muenster-traeger-des-stinkfruchtpreises/. […]