Richtig Essen

GfE- Gesellschaft für richtiges Essen und Lebensgestaltung e.V.

Eklat in Köln: Richtiges Verhalten in der Fremde

Erstellt von r.ehlers am Samstag 9. Januar 2016

-de.wikipedia.org-

Domplatte in Köln

Die massiven Übergriffe von an die Tausend junger Männer muslimischer und arabischer Herkunft auf  Frauen in der Menschenmenge zu Sylvester auf der Kölner Domplatte haben die deutsche Öfentlichkeit und, so wie sie sich geben, auch die  Politiker des Landes erschreckt. Ein Wort vorweg: Das Phänomen ist kein reines Kölner Problem. Ähnliches geschah auch in andern deutschen Städten wie in Hamburg und Bielefeld, es ist ein deutsches Problem oder richtiger gesagt: ein Problem deutscher Politik.

Zunächst wurde überall von den Behörden die Information nach außen hin unter Verschluss gehalten, dass schon die geringe Zahl der mit den wenigen Polizeikräften vor Ort möglichen polizeilichen Personenkontrollen zeigte, dass sich unter der Menge der Angreifer mindestens Hunderte  junger Männer zusammengerottet hatten, die gemeinschaftlich auf Frauen losgingen. Es wurde auch verschwiegen, dass dabei junge Männer waren, die sich nur mit ihrer amtlichen Registrierung als frisch Zugewanderte aus Nordafrika und dem Nahen Osten ausweisen konnten.

Die Allgemeinheit sollte einfach  nicht wissen, dass die von der Kanzlerin Merkel im vergangenen August überraschend herbeigezauberte erklärtermaßen nur menschlich gedachte  „Willkommenskultur“ unerwartete, weil gar nicht antizipierte böse Früchte trug. Gemeint sind über die Lockung von Verdrängungsängsten in der Bevölkerung hinaus die Entstehung von feindlichen Gefühlen und gar blinder Hass gegenüber den massenhaft zuströmenden Fremden und deren Religion und Lebensart sowie der Wiedererweckung faschistischer Gesinnung bis hin zur Brandstiftung bei Flüchtlingsunzterkünften! Wie konnte man diese Gefahren nur übersehen?!

Die Lösung der Probleme ist indessen unmöglich, wenn nicht alsbald verstanden wird, wie es zu den schlimmen Übergriffen kommen konnte. Um zu erkennen, wie wir uns als Gesellschaft und als  Einzelne angesichts dieser Probleme verhalten sollen, ist es unerlässlich, auch das abscheuliche Verhalten der Täter zu verstehen Dazu finden sich aber in der aufgeregten Diskussion kaum Ansätze. Allenfalls hört man das vorbeugende Geschimpfe darüber, dass unser System sich angeblich mehr mit den Rechten von Tätern befasse als mit den Rechten der Opfer. Es ist aber nicht nur das oberste Gebot unseres Rechtsstaates, dass die Würde aller Menschen unteilbar ist. Wenn wir dies bei Straftätern nicht beachten, verleugnen wir den obersten Kernsatz unserer Verfassung.

Innerhalb der Regierung wird darum gestritten, ob angesichts des bereits auf mehr als 1 Million Migranten im Jahr angewachsenen stetigen Zuzugs  eine Obergrenze im Rahmen fester Kontingente verfügt werden soll (CSU) oder ob  das angesichts des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen ist und mehr nicht getan werden kann als eine Begrenzung des Zuzugs durch Verstärkung der Außengrenzen Europas und eine stärkere Beteiligung der anderen Länder in der EU an der Verteilung zu versuchen (CDU und SPD mit Untersttzung der Grünen). Die Obergrenze ist ganz offensichtlich rechtlich so unsinnig wie die von der CSU gewünschte PKW -Maut, die von allen Straßennutzern gezahlt, aber den in Deutschland gemeldeten Bürgen wieder erstattet werden soll.

 

Fehlreaktionen der Verantwortlichen

Nachdem sich die Beteiligung von Migranten nicht mehr verschleiern lässt, überbieten sich jetzt die Politiker, die nachdrücklich erklärten:“ Wir schaffen das!“ mit der plakativen Ankündigung höherer Strafen und der starken Beschleunigung der Ausweisung oder Abschiebung. Wegen der vielen möglichen Abschiebungshindernisse heisst die Verfügung einer Ausweisung allerdings noch lange nicht, dass der Betroffene wirlich das Land verlassen muss (s. http://www.tagesschau.de/ausland/ausweisung-abschiebung-faq-101.html). Eine Ausweisung ist möglich bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Wichtige Abschiebungshindernisse fallen aber erst bei einer Verurteilung zu mindestens 3 Jahren Freiheitsstrafe.

Wissen diese Politiker aber überhaupt, was im System der Ahndung von Straftaten unserer von der Legislative  und der Exekutive unabhängigen Dritten Gewalt, der Rechtsprechung, zusammen kommen muss, dass es zu einer Verurteilung zu einer dreijährigen Haftstrafe kommt – ganz besonders bei bisher unbestraften Menschen?

Das Gesetz sieht in § 47  StGB als Grundsätze der Strafzumessung vor:

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

 

Die Schuld des Fremden, der die  neue Welt nicht verstehen kann

Angeblich hat es in Köln einen einzigen Fall von vollzogener Vergewaltigung gegeben. In diesem Fall ist je nach Lage der Gesamtumstände auch an eine mehrjährige Freiheitstrafe zu denken. Unglaubhaft oder gar undenkbar ist so ein Geshehen nicht, wenn sich viele Begleiter des Täters um den Ort der Tat drängen, sodass der Blick auf das Geschehen verdeckt ist.

Ansonsten gab es unzählbar viele Fälle von bösen sexuellem Missbrauch wie dem Griff an die Brüste von Frauen und zwischen ihre Beine. Das ist schon in jedem Einzelfall ein unerträgliche Angriff auf Würde und gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Frauen. Im Rahmen eines massiven Angriffs von vielen Hunderten von Tätern auf hilflose Frauen ist die psychisch nachteilige Wirkung bei den Betroffenen noch schlimmer.

Die persönliche Schuld der Täter ergibt sich nicht allein aus dem gesetzlichen Verbot des inkriminierten Verhaltens.  Die persönliche Schuld ist aber die unverzichtbare Voraussetzung für seine Verurteilung. Er muss wissen, dass er Unrecht tut. Ein solches Unrechtsbewusstsein fehlte beispielsweise über Tausende von Jahren den Sklavenhaltern, auch denen aus Europa, die frei über Leib und Leben fremder Völker verfügten. Es fehlte bis weit in das 20.Jahrhundert hinein auch deutschen Ehemaännern, wenn sie ihre Frauen zum Beischlaf zwangen und sie wie auch die Kinder schlugen.

Soweit ich in der Literatur festgestellt habe, gibt es keine Kultur, die Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von Frauen generell rechtfertigte. Aber hingenommen und geduldet wurde das immer wieder. Geradezu unglaublich empfinde ich in dem gerade gestern bekannt gewordenen Bericht des von der Kirche eingesetzten Ermittlers über den jahrzehntelangen Missbrauch von Hunderten Kindern aus dem Kreis der berühmten Regensburger  Domspatzen den Hinweis darauf, dass der spätere Papst Ratzinger sogar persönlich mitbekam und hinnahm, dass ein Kind vom Domprobst regelrecht verprügelt wurde, wobei nach heutigem Verständnis völlig egal sein muss, was der Junge womöglich in den Augen seines Peinigers „verbochen“ hatte.

Die bundesdeutsche Justiz hat sich in vielen Fällen sehr klug mit dem Problem des angeblich fehlenen Unrechtsbewusstseins der muslimischen Täter auseinandergesetzt, die Frauen aus ihrer Familie ermordet hatten, weil sie sich nicht an die Regeln ihrer Religion hielten. Menschen, die sich fanatisch so auf ihren Glauben und die ihm folgenden  Lebenseinstellungen kaprizieren, dass sie sich berechtigt fühlen, über abweichende Lebensvorstellungen andererradikal hinwegzugehen, handeln gegen die jedem Menschn eigene innerste soziale Natur und damit auch gegen das, was ihnen  als Gewissen trotz der Indoktrination durch Religin und Umfeld innewohnt.

Es ist daher auch keine Entschuldigung für die die jungen Muslime , dass sie es von klein auf gelernt haben,dass es die Rolle der Frau sei, dem Mann widerspruchslos zu dienen. Auch wenn sie so gepolt sind anzunehmen, dass Frauen keine Rechte haben, spüren  sie in ihrem Innern doch, dass auch sie Lebewesen mit eigenen Gefühlen und Wünschen sind, die sie mit ihrem Verhalten nicht mit Füßen treten dürfen.

Es entschuldigt sie auch nicht, dass sie die menschliche Orientierung verlieren, wenn sie  in ein anderes Land kommen, in dem die Frauen sich frei in der Öffentlichkeit bewegen und sich in gewissem Rahmen auch öffentlich mit ihren weiblichen Reizen präsentieren. Für sie gilt wie für jeden, der in ein Land mit anderer Kultur und anderen Geprflogenheiten kommt das englischen Sprichwort:

„When in Rome, do as the Romans do.“

Wer sich daran nicht halten will, solte zuhause bleiben oder dorthin gehen, wo er mit seinem Verhalten nicht aneckt.

Auch entschuldigt es die jungen Männer nicht, dass sie gerade in dem Altern sind, in dem alle jungen Männer hoffnungslos mit dem Sexualhormon Testosteron überschwemmt sind. Überall in der Welt geht es der Mehrzahl der jungen Männer so, dass sie dem in ihnen wachsenden hormonellen Druck kaum stand halten können.  Aber das muss jeder Mann lernen!In der Summe der Probleme, vor die die in unsere ihnen fremde Welt  jungen Männer gestellt sind und die ihnen ihre streng patriarchalischen Herkunftsländer implantiert haben,

  • kann eine faire Strafzumessung nie und nimmer dazu führen, dass etwa ein gerade zugewanderter junger Syrer eine Freiheitsstrafe dafür erhält, dass er deutsche Frauen  sexuell bedrängt und auch durch den Griff an die Brust oder zwischen die Beine berührt hat.

Für die systematischen Diebstähle, die es parallel dazu gegeben hat, sind ohnehin keine schweren Strafen zu erwarten, wo doch bei keinem von den Tätern ein Strafregister existert und sie alle Ersttätert sind.

Worüber lamentiert also unsere Poliitk?

Die schlimmen Vorfälle hätte es nie und nimmer gegeben, wenn sich  nicht die Millionen von Menschen aus den Krisengebieten im Nahen Osten, von denen aus sie längst in die Läger der umliegenden Länder  geflohen waren, durch die offizielle Politik der Bundesrepublik dazu eingeladen worden wären, sich auf den Treck nach Deutschland zu machen.  In den Medien wird kaum darauf hingewiesen, dass nach dem Gesetz kein Recht auf Asyl gibt, wenn jemand erst aus einem land, in dem er in Gefahr ist, erst in ein sicheres Land flieht und dann in einem dritten Land Asyl begehrt. Wäre das anders, würden doch die Bedrängten aus aller Welt durchweg in die „reichen“ Länder strömen, damit sie ihren Reichtum mit den Zuziehenden teilen. Das kann nicht gut gehen.

 

Nachtrag:

Lesen Sie doch einmal bei dem sehr ernst zu nehmenden kritischen „Blogger“ Heiko Schrang nach:

„In diesem Fall geht es speziell um UN Pläne, genauer gesagt den UN-Bericht »Replacement Migration« (ST/ESA/SER A./206)  der Bevölkerungsabteilung der UN (UN Population Division) aus dem Jahr 2001. Er ist in seiner Bisanz kaum zu überbieten, denn dort wird die Öffnung Deutschlands für 11,4 Millionen Migranten gefordert, auch wenn das innerhalb Deutschlands zu sozialen Spannungen (»rise to social tensions«) führen wird.“

s. http://www.macht-steuert-wissen.de/1008/nach-koelner-gewaltexzessen-hilft-nur-noch-ziviler-ungehorsam/