Richtig Essen

GfE- Gesellschaft für richtiges Essen und Lebensgestaltung e.V.

Die normative Kraft der Sprache

Erstellt von r.ehlers am Samstag 19. November 2016

Sprachfamilien der Welt (Wikipedia)

Wir haben den einleitenden Willkommengruß auf dieser Plattform neu formuliert. Auf die selbst gestellte Frage, was uns antreibt und wie wir vorgehen, geben wir eine Antwort, die unbedingt einer eingehenden Reflexion bedarf.

Es heißt dort:

Wir gehen … nicht obskuren Dingen nach, die nicht in der jedermann verständlichen Allgemeinsprache weitergegeben werden können. Wir suchen daher keine „einsamen Erkenntnisse“ oder auf die Kreise gläubiger Anhänger beschränktes esoterisches „Wissen“. Glauben kann jeder für sich, was er will.

Dieser Satz baut auf folgener davor gemachten Aussage auf:

Oberste Maximen für unser Vorgehen sind also einerseits die rationale Nachvollziehbarkeit  und zum anderen die Probabilität nicht zwingend gesicherter, aber voraussichtlich gut nutzbarer positiver Erfahrungen. Wir sehen aus diesem Grunde auch in einer rigorosen orthodoxen Medizin keinen Sinn, die die Nutzung des wertvollen Wissens aus der Erfahrungsmedizin ablehnt.

Ganz im Sinne aller überhaupt ermittelbaren Definitionen versteht  Wikipedia unter Sprache alles das, was rein tatsächlich zum Zwecke der Informationsweitergabe genutzt wird:

„Unter Sprache versteht man die Menge, die als Elemente alle komplexen Systeme der Kommunikation beinhaltet.“

Das ist für sich genommen sicherlich richtig. Dieser Definition fehlt aber ein wesentliches Begriffselement: Die normative Kraft der Sprache.

Wenn Sie meinen, ich spräche damit nur ein vergessenes Thema aus der abstrakten Sprachphilosophie an, liegen Sie falsch. Es hat nämlich unmittelbare und höchst praktische Wirkungen, wenn wir begreifen, dass

  • die Sprache ihre kommunikativen Funktionen erst durch ihre Verbindlichkeit unter den Sprachteilnehmern bezieht!

Sprache braucht einen Absender und einen Empfänger. Notwendigerweise braucht sie auch einen Inhalt, der von beiden gleich verstanden wird. Das heißt, dass Sprache ohne die Übereinstimmung über die Ausdrucksformen und die Begriffsinhalte nicht möglich ist. Ohne eine entsprechende  Übereinstimmung unter den Kommunikationspartnern kommt nur ein wirres unverständliches Geschreibsel oder ein sinnloses Gekröchtze und Gebrabbel auf den Weg.

Die Sprache ist eine Rechtsquelle

In der juristischen Methodenlehere ist es allgemein anerkannt:„Recht ist in Sprache verfasst und ohne sie nicht zu haben. Die Verständigung darüber, was Recht und was rechtens ist, ist an das Medium der Sprache gebunden.“ (Lerch, Kent D. (2005): Die Sprache des Rechts. Bd. 3. Berlin u.a., S. V). Dass die Sprache aber die ursprünglichste Rechtsquelle ist, geht Juristen einfach nicht auf. Sie sind fixiert darauf, dass das Recht die Macht über die Sprache hat, was ja schon die Institution der Legaldefinition zeigt.

Ein Beispiel: Wenn das gesetzte Recht wie heute überall die Bauordnungen definiert, dass auch ein Dach auf Stelzen ein Gebäude ist, gilt das nun einmal („…selbständig benutzbare, überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Mensch und Tier oder Sachen zu dienen“, so § 2 Abs. 2 LandesbauO NRW). Der Gesetzgeber könnte aber auch bestimmen, dass ein Gebäude auch eine Umschließung durch Wände haben muss. Diese engere Definition träfe den unter Nichtjuristen üblichen Sprachbegriff. Den Sprachbegriff darf allerdings außerhalb des Rechts jeder verwenden. Das Recht tut auch gut daran, in seinen Entscheidungen wenigstens zu berücksichtigen, was die Allgemeinheit der Bürger außerhalb des Gesetzes unter einem Gebäude versteht.

Die Verbindlichkeit der Sprache ist also durch positiv gesetze Rechtsvorschriften begrenzt, ist also dispositiv und nicht zwingend (ius cogens). Die deutsche Sprache ist in unserem Lande aber gesetzlich als Amtssprache festgelegt, als Gerichtssprache schon 1877 durch das Gerichtsverfassungsgesetz und seit 1973 auch als Verwaltungssprache durch das wichtige Verwaltungsverfahrensgesetz. Jedem Bürger ist so aufgegeben, sich im Umgang mit Gerichten und Behörden auf deutsch zu benehmen. Aber auch die Richter und die Beamten sind nicht berechtigt, eigensinnig von den anerkannten Sprachinhalten abzuweichen. Das zu erkennen, fällt nach meiner Beobachtung insbesondere Richtern schwer. In meiner juristischen Arbeit habe ich mich immer wieder mit Richtern darüber gestritten, dass sie nach meiner Überzeugung nicht berechtigt sind, ihre Urteile allein nach ihrem Rechtsgefühl („frei nach Wissen und Gewissen“) zu fällen. Wenn ein Richter allein auf seine innersten Regungen hört und meint, dass er die Gründe für seine Entschedungen nicht in für die Allgemeinheit verständlicher Sprache wiedergeben müsse, bricht er schlichtweg das Recht. Dazu kommt, dass er unverhältnismäßig oft auch sachlich falsch liegen wird, wenn er seine emotionalen Einstellungen nicht in rational nachvollziehbare Sprache übersetzen kann.

Deutsch ins Grundgesetz?

Nach dem starken Zuzug von Flüchtlingen aus dem Nahen Osten und Afrika wird heute angesichts der Sorge vieler Menschen in Deutschland, kulturell überfremdet zu werden, heftig darüber diskutiert, ob die deutsche Sprache als generell für die Bürger verpflichtendes Kommunikationsmittel ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Das hingegen halte ich für einen ausgemachten Unsinn.

In welcher Sprache sich die Menschen untereinander unterhalten wollen, kann doch nicht Sache des Staates sein. Mit solcher Gängelung würde der Gesetzgeber in den Kernbereich der unverzichtbaren Grundfreiheitsrechte der Bürger eingreifen (Art. 1 und 5 GG).

Ethik und Moral

Die normative Kraft der Sprache nimmt ihre Nutzer in die Pflicht. Wir sollen die Sprache so benutzen, dass sie allgemeinverständlich ist. Das hindert niemanden daran, an der Fortbildundg der Sprache mitzuwirken, indem er privat und öffentlich die Nutzung anderer, besserer als der bekannten Begriffe vorschlägt. Es widerspricht aber dem Sprachgebot, ohne eine solche Intention, also etwa nur aus Nachlässigkeit oder einer Laune heraus Sprachbegriffe falsch zu verwenden. Auch die Unsitte, zu erklären, dass man ein eigenes Sprachverständis hätte („nach meiner Meinung ist aber ein großer Sonnenschirm auch ein Gebäude“), ist ein unmoralisches Handeln, weil es die Lehre von Gut und Böse (Ethik) verletzt. Gut ist es nämlich, sich für seine Mitmenschen verständlich auszudrücken..