Massentierhaltung ohne Recht und Gesetz
Erstellt von r.ehlers am 8. März 2015
Ich will hier noch einmal anknüpfen an meinen kritischen Beitrag zur Massentierhaltung vom 29.7.2013: http://www.essenspausen.com/ernaehrung-ohne-tiere-zu-toeten-und-ihr-fleisch-zu-essen/
-de.wikipedia.org-
Hausschweine in Kastenständen mit Fütterungsautomatik
Bitte nehmen Sie einmal sorgfältig Punkt für Punkt auf, was das Recht der Bundesrepublik Deutschland zu den Bedingungen einer zulässigen Tierhaltung sagt. Auch wenn Sie nur wenig über die körperlichen und psychischen (!) Bedürfnisse der zu unseren Nahrungsquellen gehörenden von uns gehaltenen Tiere wissen, werden Sie unschwer allein in Kenntnis des Gesetzestextes sofort verstehen, dass da was nicht stimmen kann mit der Massentierhaltung unserer Zeit:
§ 1 TierschutzG: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
2 Abs. 1 TierschutzG: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, (1) muss dem Tier angemessene artgemäße Nahrung und Pflege sowie eine verhaltensgerechte Unterbringung gewähren, (2) darf das artgemäße Bewegungsbedürfnis eines Tieres nicht dauernd und nicht so einschränken, dass dem Tier vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden,…
§ 17 TierschutzG: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet,oder einem Wirbeltier (1) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder (2) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Das derzeit geltende Tierschutzgesetz hob das Tierschutzgesetz des Deutschen Reiches vom 24.11.1933 auf. Die Grundregeln, dass Tieren nicht grundlos Leiden oder Schäden zufügen dürfen, dass man die Tiere, die man hält, artgerecht ernähren, und pflegen muss, auch dass man sie in ihrer Bewegung nicht so halten und auch nicht einengen darf, dass das zu Leiden oder Schäden führt, haben sich nicht ein Deut geändert geändert. Es ist also schon seit sehr langer Zeit
- strafrechtlich zu ahnden, wenn man einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen oder Leiden zufügt
Eingefügt wurde nur, dass Tiere unsere Mitgeschöpfe sind, für die wir Verantwortung tragen. Zudem wurde das Höchstmaß der Freiheitsstrafe um ein Jahr verlängert. Das Gesetz wurde zudem mit endlos vielen Detailregelungen versehen – nach meiner Meinung mehr oder minder als Alibi, weil seine Grundsätze immer weiter und immer mehr mit Füßen getreten werden.
Es ist heute einfach so, dass sich in Deutschland täglich viele Tausende Tierhalter und ihre Gehilfen sowie die wegsehenden behördlichen Kontrolleure und selbst die mit diesen Fragen befassten Richter strafbar machen.
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