Richtig Essen

GfE- Gesellschaft für richtiges Essen und Lebensgestaltung e.V.

Unterschiedliche Ebenen in der Information über die Wirkung von Lebensmitteln

Erstellt von r.ehlers am Sonntag 3. August 2014

-sragg.de-

Der Gott Jupiter

Ein geflügeltes Wort im alten Rom lautete:

Quod licet Jovi, non licet bovi.                                                                                                                                                                 Was dem Jupiter erlaubt ist, ist (darum noch lange) nicht dem Ochsen erlaubt.

Um jedem Menschen Bescheidenheit und Respekt vor offenbar „besonderen“ Menschen nahezulegen, sagt man  ganz entsprechend  im Deutschen:

Eines schickt sich nicht für alle.
Eine der Wurzeln dieser Einstellung ist die herrschende traditionell frauenfeinliche Religion:
Haltet Eure Frauen still in der Kirche (1.Korinther 14:34) .
In ähnliche Richtung geht die Grundregel jeder Zensur:
Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß!
Hinter all solchem elitären Reden und Gehabe steckt die Erkenntnis, dass Wisssen Macht ist.  Halte ich anderen Menschen Wissen vor, über das ich verfüge, setze ich mich von ihnen ab. Am Ende komme ich noch auf den Gedanken „besser“ zu sein als sie, jedenfalls ihnen sagen zu dürfen, wo es lang geht.
Unsere Gesellschaft ist durchzogen von solchen alten Vorstellungen, die dem modernen Bild des mündigen Bürgers diametral entgegenstehen. Dies zeigt sich auch im Gesundheitswesen und – mein Thema-  ganz besonders  in der „Verwaltung“ des Wissens über die gesundheitlichen Wirkungen des richtigen Essens.

Natürlich gibt es Unterschiede zwischen den Menschen, die nach Lage der Situation eine  unterschiedliche Wissensvermittlung  unumgänglich machen können.  In gemischter Gesellschaft („mixed company“) kann man selten frei reden ohne anzuecken. Wenn es aber um Wissen geht, das für jeden Menschen lebenswichtig ist wie eben auch die richtige Ernährung, müssen solche Überlegungen in den Hintergrund treten.

In unserer Gesellschaft und Rechtsordnung werden demgegenüber mehrere Ebenen deutlich auseinandergehalten, von denen einige ihre eigenen Kommunuikationsregeln beachten müssen:

  • Freie Wissenschaften
  • Auftragsforschung
  • Gesundheitslehrer
  • Gesundheitsjournalisten
  • Hersteller und Vertreiber von Lebensmitteln
  • Angehörige der Heilberufe
  • die Allgemeinheit

Theoretisch allzuständig und wissensmächtig sind allein die freien Wissenschaften. Sie dürfen per definitionem forschend alle möglichen Wirkungen ermitteln und lehrend weitergeben und zwar durch alle anderen Ebenen hindurch bis zur Allgemenheit. Die Auftragsforschung darf theoretisch auch alles, ist aber an die Weisungen ihrer Auftraggeber gebunden, die öffizielle Gesundheitsreinrichtungen sein können, meist aber aus der Industrie kommen, die natürlich ihre Gewinninteressen obenan stellt.

Gesundheitslehrer, auch Buchautoren, die sich der Aufklärung der Allgmeinheit verschrieben haben, und Gesundheitsjournalisten sind sowohl was den Erwerb einschlägiger Informationen wie auch ihre Weitergabe an jedermann betrifft, völlig frei.  Gleiches gilt für die Therapeuten. Sie alle dürfen jedwede Information, ob wissenschaftlich gesichert oder nicht, aufgreifen und darüber auch die Algmeinheit unterrichten. Therapeuten dürfen sie sogar in der Verhütung, Linderung und Heilung von Krankheiten einsetzen. Wenn sie allerdings verdeckt für die Hersteller und Vertreiber von Lebensmitteln arbeiten, unterliegen sie auch deren Aussagebeschränkungen (s.u.). Die Werbebranche kennt da den Begriff der „Werbehuren.“  Dort geht man davon aus, dass sich bei der richtifwnb Bezahlung immer ein Experte findet, der der Öffentlichkeit erzählt, was der Anbieter will.

Die Summe der Betroffenen, also die Allgemeinheit der Bürger, unterliegt ebenfalls keinen Beschränkungen im Recht der Informationsaufnahme und -wiedergabe (z.B. an die Familie, Freunde und Bekannte). Damit die Verbraucher aber nicht angeregt werden, Wirkungen von Lebensmitteln zu nutzen, die nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert sind, sorgt der Staat mit seinen Machtmitteln dafür, dass die Hersteller und Vertreiber von Lebensmitteln  in der Werbung, also in der Ansprache an die Verbraucher,  nicht von gesundheitlichen oder krankheitsbezogenen Wirkungen reden. Wer gar nicht mehr den Mund aufmachen darf, kann ja auch niemnden in die Irre führen.

Etwas kompliziert ist die Situation zwischen dem Hersteller und den Anbietern. Darf der Hersteller, dem die Information der Verbraucher untersagt ist, einen Großhändler und dessen Vertretern (Reisenden) den Inhabern von Standgeschäften und Internetshops, für die ja auch das Aussageverbot gegenüber der Allgmeinheit gilt, überhaupt mit dem Ziel über seine Wirkvorstllungen aufklären, dass sie dann die Konsumenten direkt informieren?

So krass ist die Lage glücklicherweise nicht, denn das Verbot derInformation über die Lebensmittelwirkungen gilt nicht absolut, sondern nur für die besondere werbliche Ansprache gegenüber potenziellen Endkäufern. Dass im Handel alle Stationen über den Stand des Wissens über die angenommenen, aber noch nicht wissenschaftlich gesicherten  Wirkungen voll informiert sein müssen, ergibt sich schon daraus, dass der Handel ja das Recht hat und Recht daran tut ,die Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder der Heilhilfsberufe über die möglichen Gesundheitsbezüge zu informieren. Zu diesen Personen zählen neben allen Therapeuten, besonders Ärzten und Heilpraktikern auch die Apotheker (auch Versanapotheker).

Der normale Verbraucher, der sich seine Produktinformationen allein von den in den Regalen stehenden Produkten und mitgelieferten Broschüren oder aus den Produktbeschreibungen der Anbieter im Internet bezieht, kriegt nach der kompletten Umsetzung des Health-Claims-Programms nichts mehr mit von den neuen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Wirkungen des richtigen Verzehrs  seiner Nahrung. Besonders auf diesen normalen Verbraucher aber kommt es an. Besonder gesundheitsbewusste Bürger wissen längst, wie sie an aktuelle Informationen herankommen. Aber sie sind weit in der Unterzahl.

Die bisherige Entwicklung seit dem Inkrafttreten der Health Claims Verordnung vom 20.12.2006/18.7.2007 lässt übrigens wenig Hoffnung aufkommen, dass wenigstens die notorischen Irreführungen in der Produktwerbung wie etwa durch Produkte wie Almased, die fälschlich Abnehmwirkungen versprechen, zur Gesetzestreue bewogen werden. Es hat sich auch nichts daran geändert, dass Zeitschriften weiterhin redaktionell heftig Lebensmittelprodukte wegen angeblicher besonderer Wirkungen bewerben, dazu auf die Kaufmöglichkeiten bei ihren Auftraggebern hinweisen und schließlich noch in räumlicher Nähe eine gewerbliche Anzeige für die Produkte schalten. In der Branche nennt man diese Gesundheitsaufklärer treffend „Mietmäuler.“ Keine Frage, dassalldieses Treiben, das den Verbrauchern täglich in Dutzenden Publikationen vorgeetzt wird, ungesetzlich und bei Strafe verboten ist. Aber offenbar kann niemand etwas dagegen ausrichten. Offen gesagt, glauben Sie das auch?

Unabhängig vom Streit über die Aussageverbote gegenüber Herstellern und Händlern ist nicht zu übersehen, dass eine bessere Ernährung der Schlüssl ist für die Lösung der Probleme im Gesundheitswesen. Um die angesichts der durch falsche Ernährung und falschen Lebensstil dringend gebotenen Änderungen im Verhalten der Bürger zu erreichen, brauchte man das Engagement aller  öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens. Da aber hat es immer nur Ansätze für Initiativen gegeben, die schnell verpufft sind. Wenn die Politik das Thema nicht aufgreift, ist der weitere gesundheitliche Abstieg nicht aufzuhalten,

s. http://www.essenspausen.com/zurueck-zur-natur/.